Kontraindikationen

Wann ein Permanent Make-up nicht durchgeführt werden darf

🩺 1. Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft dürfen keine PMU-Behandlungen durchgeführt werden, da hormonelle Veränderungen das Ergebnis unvorhersehbar machen und ein Risiko für Mutter und Kind nicht ausgeschlossen werden kann.


🤱🏽 2. Stillzeit

Während der Stillzeit können Infektionen oder Medikamente (z. B. Herpes-Medikamente bei Lippen-PMU) in die Muttermilch übergehen. Eine Behandlung ist daher erst 3 Monate nach dem Abstillen möglich.


💉 3. Blutgerinnungsstörungen

Patient*innen mit Gerinnungsproblemen (z. B. Hämophilie) oder stark blutverdünnenden Medikamenten (z. B. Marcoumar) haben ein erhöhtes Blutungsrisiko und das Pigment könnte nicht halten.


💊 4. Einnahme starker Blutverdünner

Medikamente wie Marcoumar oder hochdosierte Antikoagulantien schließen PMU aus, da starke Blutungen, schlechte Pigmentaufnahme und Infektionsrisiken entstehen können.


🦠 5. Akute Infektionskrankheiten

Viren oder bakterielle Infekte (z. B. Grippe, Covid-19, Fieber) schwächen das Immunsystem und erhöhen das Risiko für Komplikationen.


🩹 6. Hautentzündungen oder aktive Hauterkrankungen am Behandlungsort

Dazu gehören:

  • akute Dermatitis

  • Ekzeme

  • Herpes (Lippen)

  • offene Wunden

  • starke Rosacea-Schübe

  • Psoriasis in der aktiven Phase

Entzündete oder geschädigte Haut darf nicht pigmentiert werden.


🧬 7. Autoimmunerkrankungen (nicht medikamentös stabil)

Einige Autoimmunerkrankungen können Wundheilung und Pigmentaufnahme beeinträchtigen.
Nicht erlaubt bei:

  • aktiven Schüben

  • unbehandelter Erkrankung

  • schweren systemischen Autoimmunstörungen


🛡️ 8. Immunschwäche & Immunsuppression

Bei geschwächtem Immunsystem oder immunsuppressiven Medikamenten ist das Infektionsrisiko deutlich erhöht.


🦠 9. HIV oder Hepatitis in aktiver, nicht stabiler Form

Eine Pigmentierung ist nur möglich, wenn die Erkrankung unter Kontrolle ist und die Ärztin/der Arzt zustimmt.
Aktive, unbehandelte Infektionen sind ein Ausschlussgrund.


🧠 10. Epilepsie (nicht medikamentös gut eingestellt)

Das Risiko eines Anfalls während der Behandlung ist zu hoch. Nur stabil eingestellte Patient*innen können nach ärztlicher Freigabe behandelt werden.


💊 11. Allergien gegen Inhaltsstoffe von Pigmenten

Bei bekannten Allergien gegen Farbpigmente darf kein PMU durchgeführt werden. Bei qualitativ hochwertigen Farben ist das normalerweise unüblich – trotzdem ist Vorsorge gut!


🚫 12. Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenintoxikation

Bei Einfluss von Alkohol oder Drogen dürfen keine Behandlungen durchgeführt werden – sowohl aus Sicherheits- als auch aus Haftungsgründen.


🔞 13. Minderjährigkeit

Permanent Make-up ist in Österreich für Personen unter 18 Jahren gesetzlich nicht erlaubt.